1. Vorwort

Das Projekt „Freies Lastenrad für den Kreis Gütersloh“ ist ein Angebot des ADFC Gütersloh:

Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen und koordinieren deshalb die Leihe eines Lastenrades. Wir bitten dich, so sorgsam wie möglich mit dem Lastenrad umzugehen, damit dieses so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung steht. Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen und freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik.

Am Projekt Gustaf sind folgende Partner beteiligt:

  • Vertragspartner: ADFC Kreisverband Gütersloh e.V., Lütkeheide 7, 33332 Gütersloh
    E-Mail: lastenrad@adfc-guetersloh.de
  • Verleiher: Fahrrad Rottstock, Unter den Ulmen 30-32, 33330 Gütersloh
    E-Mail: info@fahrrad-rottstock.de, Telefon: 05241 13580
  • GNU Gemeinschaft für Natur- und Umweltschutz im Kreis Gütersloh (Förderpartner)
  • Umweltstiftung der Stadt Gütersloh (Förderpartner)

Am Projekt Augustine sind folgende Partner beteiligt:

  • Vertragspartner: ADFC Kreisverband Gütersloh e.V., Lütkeheide 7, 33332 Gütersloh
    E-Mail: lastenrad@adfc-guetersloh.de
  • Verleiher: Fahrrad Wulfhorst, Herzebrocker Straße 5, 33330 Gütersloh
    E-Mail: info@wulfhorst.de, Telefon: 05241 98680
  • BUND Kreisgruppe Gütersloh (Förderpartner)
  • Umweltstiftung der Stadt Gütersloh (Förderpartner)

2. Allgemeines

1. Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe von den Lastenfahrrädern innerhalb des Projekts „Freies Lastenrad für den Kreis Gütersloh“ des eingetragenen Vereines mit dem Namen Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Gütersloh e.V., Registereintrag: VR 881 beim Amtsgericht Gütersloh (im Weiteren als “ADFC Gütersloh” bezeichnet) an registrierte Nutzer und Nutzerinnen (im Weiteren als “Du” bezeichnet). Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Mit der Inanspruchnahme der Leihe erklärst Du Dich für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.

3. Zu keiner Zeit erwirbst Du die Eigentumsrechte an dem Fahrrad.

4. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und bei Bedarf zwischen den Projektpartnern ausgetauscht.

3. Ausleihkonditionen

1. Wir möchten, dass unsere Lastenräder durch möglichst viele verschiedene Menschen benutzt werden. Die Ausleihe des Lastenrads erfolgt tageweise kostenlos, ebenso besteht die Möglichkeit, über einen Schließtag hinweg das Lastenrad länger zu nutzen (z.B. Sonntag oder Feritag). Die Rückgabe muss in diesem Fall direkt am nächsten Werktag erfolgen. Eine längere Ausleihe in sonstigen Fällen ist nur in begründeten Sonderfällen auf Anfrage möglich und ist in der Regel kostenpflichtig. Buchungen an mehreren Tagen hintereinander ohne vorherige Absprache werden storniert.

2. Die Nutzung ist beschränkt auf eine Ausleihe je Monat und Haushalt. Eine gleichzeitige Ausleihe von mehr als einem Lastenrad je Haushalt ist nicht möglich.

3. Die Entleihe erfolgt frühestens zum vereinbarten Zeitpunkt und ist nur zu den Öffnungszeiten des Verleihers möglich.

4. Die Rückgabe erfolgt spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt und ist nur zu den Öffnungszeiten des Verleihers möglich. Bei einer Überschreitung der vereinbarten Ausleihdauer informierst Du den Verleiher unverzüglich telefonisch, so dass ein Folgenutzer rechtzeitig informiert werden kann. Wird das Lastenrad später als vereinbart zurückgegeben, kann der ADFC Gütersloh eine Vertragsstrafe von 20 Euro je angefangener Stunde erheben. Die Vertragsstrafe ist begrenzt auf 100 Euro je angefangener 24 Stunden.

5. Wir reservieren das Lastenrad nur für Personen, die das Rad auch tatsächlich nutzen. Wird das Lastenrad reserviert aber nicht abgeholt, erhebt der ADFC Gütersloh eine Vertragsstrafe von 100 Euro je Reservierung.

6. Es kann immer etwas schiefgehen. Wird Dir das Fahrrad mehr als eine Stunde zu spät oder gar nicht zur Verfügung gestellt, probieren wir nach Möglichkeit Deine Ausleihzeit um mind. einen weiteren Tag zu verlängern. Ein darüberhinausgehender Schaden, z.B. für alternative Transportmittel, wird nicht übernommen.

7. Der ADFC Gütersloh behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.

4. Benutzungsregeln

1. Du bist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich.

2. Eine Weiterverleihe an Dritte oder eine Nutzung des Fahrrads durch Dritte ist unzulässig.

3. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch dich zu prüfen. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Verleiher unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall bis zur Behebung des Schadens nicht genutzt werden. Der ADFC Gütersloh oder andere Projektpartner übernehmen keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades.

4. Du bist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Es ist dir untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen. Davon ausgenommen sind Einstellungen am Fahrrad zur Anpassung an die Körpergröße wie eine Änderung der Sattelhöhe etc.

5. Das Fahrrad ist gegen Diebstahl und Vandalismus versichert. Für einen nicht versicherten Diebstahlschaden haftest Du.

Für Augustine: Es sei ausdrücklich auf die beim Verleiher ausliegenden Versicherungsbedingungen der Alteos hingewiesen.

Für Gustaf: Es sei ausdrücklich auf die beim Verleiher ausliegenden Versicherungsbedingungen der ENRA-E-Bike-Versicherung verwiesen, insbesondere die folgenden Passagen aus § 13 Obliegenheiten:

 (1) Der Versicherungsnehmer hat das Objekt zum Schutz gegen Diebstahl beim Abstellen mit einem Sicherheitsschloss an einem festen Gegenstand anzuschließen. Fest mit einem PKW verbundene Fahrradträger gelten ebenfalls als fester Gegenstand. Falls ein Rahmenschloss am Objekt vorhanden ist, muss dieses ebenfalls abgeschlossen werden. Ein einfaches Sichern durch die Verwendung eines Sicherheitsschlosses genügt bei der Unterbringung des Objektes in einem verschlossenen Raum. Gemeinschaftskeller, Innenhöfe, Gärten mit Umzäunungen inkl. abschließbarem Tor oder Tiefgaragen z.B. gelten nicht als verschlossener Raum. Hier sind Möglichkeiten zu schaffen, damit das Objekt zusätzlich zum Abschließen auch angeschlossen werden kann. Bei Verwendung von Schnellspannern bei Vorder- oder Hinterrad muss das Objekt mittels des Rahmens am festen Gegenstand angeschlossen werden, nicht mittels Vorder- oder Hinterrad. […]

(5) Im Falle von (Teile-)Diebstahl, Raub, Vandalismus oder Einbruchdiebstahl ist der Schaden innerhalb von 5 Werktagen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.

6. Das Fahrrad darf nur innerhalb Deutschlands genutzt werden.

7. Du behandelst das Fahrrad pfleglich und gibst es ohne grobe Verschmutzungen zurück. Ansonsten berechnet der Verleiher eine Reinigungsgebühr in Höhe der im Laden aushängenden Preisliste.

5. Haftung

1. Die Haftung des ADFC Gütersloh für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des ADFC Gütersloh oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des ADFC Gütersloh beruhen.

2. Du haftest für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch, Sturz oder Unfall beruhen.